Allgemeine Geschäftsbedingungen zum Membervertrag zwischen dem Mieter/ der Mieterin (Member genannt) und der my winetime AG (Vermieter genannt) und ergänzende Vereinbarungen betreffend die Nutzung der Member-Räumlichkeiten
: Mit Abschluss eines Member vertrags mit der my winetime AG über ein my winetime Weinfach im Tresor (auch Tresor genannt) oder einen begehbaren Keller (auch Keller genannt) an der Aka zienstrasse 7 in 8008 Zürich erkennt der Member ausdrücklich die Geltung der vorliegenden allgemeinen Geschäfts bedingungen der my winetime AG.
Mit dem vorliegenden Membervertrag stellt der Vermieter dem Member ein Weinfach im Tresor (genannt Tresor) oder einen begehbaren Keller (genannt Keller) sowie bei Bedarf zusätzlich einen Humidor zur Verfügung, damit dieser eigene Wein flaschen bzw. Zigarren darin selbst lagert und zwar für eine befristete Mietdauer (mit automatischer Verlängerung ohne Kündigung um jeweils ein Jahr) und gegen Bezahlung einer entsprechenden Gebühr durch das Member. Der vorliegende Ver trag stellt kein Hinterlegungsvertrag dar und der Vermieter hat keinerlei Verpflich tungen eines Aufbewahrers im Sinne von Art. 472 ff. OR. Der vorliegende Member vertrag untersteht nicht den gesetzlichen Bestimmungen über die Geschäftsräume. Die Tresore/Keller bzw. Humidoren dürfen nicht für die Ausübung einer Geschäfts tätigkeit, sondern nur für die Lagerung von Wein verwendet werden. Weiter ist der Member zur Nutzung der Member Räumlichkeiten entsprechend §4 und 5 berechtigt.
Objekt: Akazienstrasse 7, 8008 Zürich
§ 2.1 Der Member eines Tresors oder Kellers erhält eine Member-Karte sowie je nach Angebot zusätzlich eine oder mehrere Partner-Karten, mit welcher der Member während den öffentlichen Öffnungszeiten (08:00 – 07:00 Uhr durch gehend) Zugang zu den Member-Räumlich keiten sowie zu seinem Tresor, Keller oder Humidor hat. Der Member hat zusätzlich die Möglichkeit die Eingangstüre und seinen Tresor oder Keller mittels Mobil- telefon zu öffnen. Will er von dieser
Möglichkeit Gebrauch machen, hat er dies dem Vermieter unter Angabe seiner Mobil telefon-Nummer zu bestätigen.
§ 2.2 Der Zugang zu den Tresoren, Keller und/oder Humidoren sowie zu den Member Räumlichkeiten kann aufgrund von War tungsarbeiten, technischen Störungen oder anderen dringenden und wichtigen Gründen verweigert werden. Der Member hat in diesem Fall keine Ansprüche gegenüber dem Vermieter.
§ 2.3 Bei Zuwiderhandlung gegen die vorliegenden AGB’s sowie die Hausordnung steht dem Vermieter das Recht zu, dem Member vorübergehend oder dauerhaft den Zugang zu verweigern und die Member- bzw. Partner-Karte zu sperren.
§ 3.1 Ein Member hat ausschliesslich Zugang zu dem ihm gemäss Membervertrag zugewiesenen Tresor, Keller oder Humidor. Das Öffnen, Betreten oder anderweitig Zu gänglichmachen von Tresoren, Kellern oder Humidoren anderer Member ist untersagt.
§ 3.2 Die Tresore bzw. die begehbaren Keller dürfen nur für die Lagerung loser Weinflaschen bzw. für Weinflaschen in originalen Weinholzkisten genutzt werden. Die Einlagerung anderer Gegenstände, ins besondere Kartons oder anderer Flaschen als Weinflaschen, etc. ist, aus hygienischen und nicht zuletzt aus ästhetischen Gründen unzulässig.
§ 3.3 Zigarren sind ausschliesslich in den Humidoren zu lagern. Das Lagern von Zigarren in den Weintresoren ist aus hygienischen Gründen (z.B. Übertragung von Läusen) nicht erlaubt.
§ 3.4 Die begehbaren Keller werden vom Vermieter nach Wünschen des Members mit hochwertigen Modulen und Möbeln im Maximalbetrag der einmaligen Eintritts- gebühr eingerichtet. Verfügbar sind hoch wertige Weinlagersysteme von Eurcocave oder Xi Weinsysteme. Die Möbelierung/ Einrichtung in den Kellern ist Eigentum des Vermieters.
§ 3.5. Die Tresore, Keller und Humidore sind durch den Member mit grösster Sorg falt zu benützen. Für entstandene Schäden an den Tresoren, den Keller oder den
Humidoren sowie den zur Verfügung ge stellten Modulen und Möbeln haftet der Member.
§ 3.6 Die Tresore bzw. die begehbaren Keller und Humidore sind vor Verlassen der Räume wieder abzuschliessen.
§ 3.7 Jegliche Schäden, z.B. an techni schen bzw. baulichen Einrichtungen, die verursacht bzw. festgestellt wurden, sind unverzüglich an den Vermieter zu melden.
§ 4.1 Als bestimmungsgemässer Gebrauch der Member-Räumlichkeiten gilt die Nutzung zur Vorbereitung der Einlage rung, zur Abho-lung und zum Konsum von Wein, Getränken sowie das Angebot des Vermieters unter Berücksichtigung der je weiligen Hausordnung. Die Art der Nutzung darf andere Member nicht stören.
§ 4.2 Jegliche Aktivitäten, die mit Geruchsentwicklung einhergehen (insbeson dere Rauchen), sind mit Rücksicht auf die gelagerten Weine nicht gestattet. Rauchen ist nur in der Raucherlounge gestattet.
§ 4.3 Das Mitbringen und der Verzehr von eigenen Speisen in den Member-Räumlich keiten ist nicht zulässig. Ausnahmen hiervon können nach entsprechender Anmeldung durch den Vermieter gewährt werden.
§ 4.4 Die Konsumation von Drogen oder Betäubungsmitteln ist in den Member Räumlichkeiten strengstens untersagt.
§ 4.5 Die Member-Räumlichkeiten sowie die zur Verfügung gestellte Einrichtung sind durch die Member und ihre Gäste mit gröss ter Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Schäden haftet der Member.
§ 4.6 Die Member-Räumlichkeiten sind grundsätzlich so zu verlassen, wie sie vorgefunden wurden: Benutzte Gläser und Flaschen sind in die dafür vorgesehenen Behälter abzustellen. Abfälle sind in den dafür vorgesehenen Mülleimer zu entsorgen. Verschmutzungen der Theke und Möbel sind zu reinigen.
§ 4.7 Das Mitbringen von Gegenständen in die Member-Räumlichkeiten, die über üb liche, persönliche Gegenstände hinausgehen (Musikanlagen, Möbel, Dekoration, etc.), sowie von Tieren ist nicht zulässig. Aus drücklich untersagt ist die Nutzung in jeglichem Zusammenhang mit dem Sex gewerbe.
§ 4.8 Jegliche Schäden, z. B. an tech- nischen bzw. baulichen Einrichtungen, die verursacht bzw. festgestellt wurden, sind unverzüglich dem Vermieter zu melden.
§ 4.9 Ausser den persönlichen Gästen des Members darf Dritten der Zugang zu den Weinlager von my winetime AG nicht ermöglicht werden. Manipulationen der Tür (die z. B. ein automatisches Ver schliessen der Tür verhindern) bzw. der technischen Einrichtungen zur Zugangs kontrolle sind nicht gestattet und unter Umständen strafbar und werden in diesem Fall zur Anzeige gebracht. Der Member haftet für Schäden, die als Folge eines Ver stosses gegen diese Richtlinien entstehen
§ 4.10 Jegliche gewerbliche Nutzung der Member-Räumlichkeiten (Untervermie tung, Nutzung für gewerbliche Führungen, gewerbliche Weinproben, Fotoshootings o. ä.) ist dem Vermieter im Voraus anzu- zeigen und setzt eine ausdrückliche Genehmigung des Vermieters voraus. Eine derartige Nutzung unterliegt darüber hinaus zusätzlichen Nutzungsentgelten.
§ 4.11 Kinder unter 16 Jahren haben nur Zutritt in Begleitung von Erwachsenen.
§ 4.12 Die Member-Räumlichkeiten dür fen nicht für Werbeveranstaltungen oder Versammlungen politischer oder religiöser Art genutzt werden. (Ausgenommen sind Degustationen und organisierte Veran- staltungen des Vermieters).
§ 5.1 Das Parken bzw. Halten auf Vor fahrten und Einfahrten der Weinlager ist lediglich für das Be- und Entladen von Wein gestattet. Davon ausgenommen sind als solche ausdrücklich ausgezeichneten Parkflächen. In keinem Fall dürfen direkte Zugänge zu Türen bzw. Toren und Rettungswege versperrt werden.
§ 5.2 Die Verbringung von Gegenständen (ausser den Fahrzeugen) in die Aussen- bereiche (Möbel, etc.) ist nicht gestattet.
§ 5.3 Die Hausordnung ist jederzeit und von allen Member sowie ihren Gästen einzuhalten. Es gelten die Ruhezeiten der
Allgemeinen Polizeiverordnung der Stadt Zürich. Mittags von 12.00 – 13.00 Uhr und sonntags ist dem Erholungsbedürfnis der Bevölkerung besonders Rechnung zu trage, indem lärmintensives Verhalten zu unter lassen ist. Nachbarn oder Bewohner dürfen nicht durch Lärm gestört werden.
Die Nachtruhe dauert von 22.00 – 07.00. Insbesondere in den Abendstunden ist mit Rücksicht auf die Anwohner Lärm in den Aussenbereichen zu vermeiden.
§ 5.4 Das Rauchen im Freien vor dem Mietobjekt auf dem Vorplatz ist zu unter lassen. Es gelten die Ruhezeiten gemäss Hausordnung.
§ 5.5 Jegliche Schäden, z. B. an techni schen bzw. baulichen Einrichtungen, die verursacht bzw. festgestellt wurden, sind unverzüglich an den Vermieter zu melden.
§ 6.1 Der Vertrag für ein Tresor läuft min destens für ein Jahr. Der Vertrag für einen Keller läuft mindestens für die Dauer der im Membervertrag vereinbarten Laufzeit, welche in der Regel fünf Jahre beträgt. Der Member hat die Möglichkeit, zusätz lich zum Tresor/Keller einen Humidor für die vereinbarte Laufzeit dazuzumieten. Wird der Mietvertrag auf Ende der Laufzeit nicht gekündigt, verlängert sich der Miet vertrag jeweils automatisch um ein Jahr. Eine Kündigung für beide Seiten mit einer Kündigungsfrist von 3 Monaten auf Ende der Laufzeit bzw. jeweils auf Ende der auto matischen Verlängerung (ein Jahr) möglich. Massgebend ist das Zustellungsdatum der Kündigung. Die Kündigung hat in schrift licher Form zu erfolgen.
§ 6.2 Der Tresor/Keller bzw. Humidor ist spätestens zum Ende der Vertragslaufzeit leer, sauber und unbeschädigt zu über geben. Geschieht dies nicht, haftet der Member für die resultierende Kosten. Wird der Tresor/Keller oder der Humidor zum Vertragsende nicht rechtzeitig geleert, steht dem Vermieter das Recht zu, den Inhalt zu entnehmen und an anderer Stelle zu den Kosten des bisherigen Vertrages bis zur Abholung einzulagern.
§ 6.3 Kostenpflichtige Partnerkarten sind mit einer Mindestvertragslaufzeit von 3 Monaten jederzeit zum Monatsende kündbar. Gekündigte Partnerkarten sind unverzüglich, spätestens aber innerhalb einer Frist von 14
Tagen nach dem Ende der Vertragslaufzeit an den Vermieter zurück zu senden. Erfolgt die Rücksendung der Karte nicht innerhalb der genannten Frist gilt die Regelung gemäss §13.1.
§ 7.1 Eine Untervermietung der Tresore, Keller und/oder Humidore ist nicht gestattet. Die Member- und Partnerkarten sind nicht übertragbar.
§ 8.1 Die veröffentlichten Preise verstehen sich exkl. MWST. Wird die MWST. während oder nach der Laufzeit erhöht, kann der Mietpreis ab dem Zeitpunkt der Erhöhung entsprechend angepasst werden. Der Mem ber hat deswegen kein Sonderkündigungs recht.
§ 8.2 Ausser bei einer Veränderung der MWST. (siehe § 8.1) wird der Mietpreis während der Laufzeit nicht verändert. Danach kann eine Preiserhöhung erfolgen. Für diesen Fall steht dem Member ein Recht zur ausserordentlichen Kündigung zum Datum der Preiserhöhung zu, welches er innerhalb von vier Wochen nach Erhalt und Kenntnis der Preiserhöhung schriftlich aus üben muss. Wird das Sonderkündigungs recht nicht ausgeübt, gilt die Preiserhöhung als akzeptiert.
§ 8.3 Die Zustellung der Rechnung erfolgt ausschliesslich via Email. Die Zahlungsfrist beträgt 10 Tage ab Rechnungsstellung.
§ 8.4 Offerteneinholungen für Abklärun gen von Transporten, einholen von Offerten für Dritt-Dienstleistungen, sowie jegliche Arbeiten die über die normalen Dienstleis tungen der my winetime AG hinausgehen, werden verrechnet.
§ 9.1 Ein Upgrade, das bedeutet, die Veränderung des Membervertrags auf einen höherpreisiger Tresor oder Keller ist sofern verfügbar zu jedem nächsten 1. des Monats möglich. Die vertraglich vereinbarte Lauf zeit beginnt vom Zeitpunkt der Übergabe des neuen Fachs von neuem.
§ 9.2 Ein Downgrade, das bedeutet, die Veränderung eines laufenden Memberver trags auf ein günstigeres Fach ist nur nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit möglich.
Die Laufzeit beginnt vom Zeitpunkt der Übergabe des neuen Fachs von neuem. § 9.3 Dazugemietete Humidore können nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit unabhängig vom Membervertrag gekün digt werden.
§ 10.1 Eine Kündigung aus wichtigen Gründen bleibt vorbehalten. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn es einer Partei wegen dem Verhalten der anderen Partei oder wegen Umständen, welche im Ein flussbereich der anderen Partei liegen, unzumutbar ist, den Vertrag weiterzu führen. Eine ausserordentliche Kündigung lässt einen allfälligen Anspruch der kündi genden Vertragspartei auf Schadenersatz unberührt.
§ 10.2 Ein Recht zur fristlosen Kündigung durch den Vermieter besteht bei nicht bestimmungsgemässem Gebrauch (siehe § 3-5) und/oder, wenn der Member oder seine Gäste auf grobe Art und Weise oder zum wiederholten Male gegen die Bestimmungen der AGBs oder der jeweils gültigen Hausordnung verstossen.
§ 10.3 Kommt der Member mit der Zahlung der Mietzinse und/oder der Memberjahresgebühr in Verzug setzt der Vermieter ihm/ihr schriftlich eine Zah lungsfrist von mindestens 10 Tagen. Lässt der Member diese Zahlungsfrist unbenützt verstreichen, so kann der Vermieter den Membervertrag fristlos kündigen.
§ 10.4 Im Falle einer fristlosen Kündigung kommt es gleichzeitig zur Sperrung der Karte für den Zugang zu den Member- Räumlichkeiten. Der Zugang für das etwaige notwendige Leeren des Fachs ist dann individuell mit dem Vermieter abzusprechen.
§ 10.5 Im Falle der Kündigung ist das Fach entsprechend der Regelungen in § 6.2 zu übergeben.
§ 10.6 Alle Kündigungen haben in schrift licher Form zu erfolgen.
§ 11.1 Für den Fall einer Änderung der AGBs besitzt der Member ein ausserord entliches Kündigungsrecht gegenüber dem Vermieter, dass er innerhalb von vier Wochen nach Zustellung der neuen AGBs in schriftlicher Form gegenüber dem Vermieter auszuüben hat. Wird vom Recht der ausser- ordentlichen Kündigung nicht Gebrauch gemacht, gelten die AGBs als akzeptiert.
§ 11.2 Die jeweilige Hausordnung kann jederzeit ohne Einverständnis und Wider spruchs- bzw. Sonderkündigungsmöglich keit für den Member verändert werden. Über Änderungen in den AGBs oder der Hausordnung wird der Member per E-Mail informiert.
§ 12.1 Kommt der Member mit der Zahlung der Mietzinse und/oder der Member-Jahresgebühr in Verzug, steht dem Vermieter das Recht zu, gemäss § 10.3 fristlos zu kündigen. Zudem behält sich der Vermieter vor, bei Zahlungsverzug die Member- und sämtliche Partnerkarten für den Zugang zur My Winetime AG (zu den Tresoren und den Keller sowie zu den Member-Räumlichkeiten) zu sperren.
§ 12.2 Wurde der Tresor/Keller bzw. der Humidor gemäss § 10.3 wg. Zahlungsver zug fristlos gekündigt, steht dem Vermieter ein Zurückbehaltungsrecht bzgl. des Inhalts des Faches bzw. des Kellers zu, solange bis sämtliche ausstehenden Mietzinsforderun gen vollumfänglich bezahlt wurden. Hierfür steht dem Vermieter das Recht zu, sich Zugang zum entsprechenden Tresor/ Keller bzw. Humidor zu verschaffen und diesen zu räumen sowie den eingelagerten Wein bzw. die eingelagerten Zigarren befristet für maximal 6 Monate umzulagern. Für die Räumung des Tresors/Kellers bzw. Humi dors erhebt der Vermieter eine Bearbei tungsgebühr von pauschal CHF 100.00 exkl. MwSt. Für die Einlagerung an anderer Stelle kann der Vermieter dem Member bis zur Herausgabe der Weine bzw. Zigarren nach Zahlung der Forderung pauschal mit CHF 1.00 / Flasche/Zigarre / Monat, mindestens aber mit CHF 100.00 /Monat verrechnen. Hat der Member seine Weine/Zigarren während 6 Monaten nicht abgeholt, so ist der Vermieter berechtigt, diese zu verwer ten oder zu entsorgen.
§ 13.1 Die Membercard sowie die Partner Karten werden auf einen Namen ausge stellt. Sie sind persönlich und nicht über tragbar. Die Karten gewähren den Zugang zum jeweiligen Tresor oder Keller sowie zu den Member-Räumlichkeiten und sind und bleiben Eigentum von der my winetime AG. Die Karten sind spätestens innerhalb von 14 Tagen nach Vertragsende an den Vermieter mit Angaben zum Absender (Member) und zur Keller- oder Tresornum mer zurückzugeben. Die Karten gewähren ausschliesslich während der Dauer des Membervertrags Zugang. Wird die Karte nach Vertragsende nicht innerhalb der genannten Frist zurückgesendet, wird dem Member ein Schadenersatz von pauschal CHF 50.00 pro Karte exkl. MwSt. verrech net.
§ 13.2 Hat der Member ein Humidor dazu gemietet, erhält er für den Zugang einen zusätzlichen Schlüssel.
§ 13.3 Ein etwaiger Karten- bzw. Schlüssel verlust ist unverzüglich bei der my winetime AG per E-Mail an info@my-winetime.ch anzu zeigen.
§ 13.4 Bei Karten-/Schlüsselverlust werden pauschal CHF 100.00 exkl. MwSt. pro Karte/ Schlüssel für die Sperrung der alten Karte sowie die Lieferung und Freischaltung der neuen Karten dem Member als Schaden ersatz und Bearbeitungsgebühr verrechnet.
§ 14.1 Dem Member steht zur leihweisen Benutzung in den Member-Räumlichkeiten Utensilien für den Konsum von Wein zur Verfügung, insbesondere Weingläser, Zapfenzieher, Geschirr, Eismanschetten etc.. Die zur Verfügung gestellten Utensilien sind Eigentum des Vermieters und dürfen nicht aus dem Keller entfernt werden. Die Gläser, Zapfenzieher und das Geschirr sind nach Benutzung wieder an den dafür vorgesehenen Ort zu legen. Die Eisman schetten sind nach Benutzung in das Eisfach zu legen.
§ 14.2 Die zur Verfügung gestellten Uten- silien sind durch die Member und ihre Gäste mit grösster Sorgfalt zu benützen. Für entstandene Schäden haftet der Member
§ 15.1 Der Vermieter haftet nur im Falle von Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Eine weitere Haftung wird soweit gesetzlich zu lässig ausgeschlossen.
§ 15.2 Unabhängig von anders lautenden Bestimmungen lehnt der Vermieter jeg liche Haftung für Schäden oder Verlust an eingelagerten Weinen, den Flaschen, den Korken, den Etiketten und/oder den Zigarren unabhängig welcher Ursache (z.B. aufgrund von Einbruch, Diebstahl, Brand, Wasser, Vandalismus oder sonsti gen Ereignissen) ab, egal ob sich diese im Tresor/Keller oder innerhalb der Räumlichkeiten der my winetime AG sowie auf dem Gelände befanden.
§ 15.3 Der Vermieter stellt durch die entsprechenden natürlichen Bedingungen der Räume und/oder durch technische Systeme nach bestem Wissen und Gewissen ein für die Weinlagerung bzw. Zigarrenlagerung geeignetes Klima sicher. Der Vermieter stellt eine Überwachung und dauerhafte Funktion der dazu er forderlichen Systeme sicher. Sollte es zu einer dauerhaften Unterbrechung der für das Klima relevanten technischen Systeme kommen, verpflichtet sich der Vermieter, den Member unverzüglich darüber zu informieren, damit dieser seinen Wein bzw. seine Zigarren ggf. umlagern kann. Der Vermieter kann nicht haftbar gemacht werde für etwaige Schäden am Wein bzw. an den Zigarren verursacht durch negative klimatische Einflüsse.
§ 15.4 Durch die Feuchtigkeit im Tresor oder Keller können bei langfristiger Lage rung Defekte an den Etiketten der Wein- flaschen auftreten. Schadenersatzansprüche des Members wegen eines solchen Defekts an den Etiketten sind ausgeschlossen.
§ 15.5 Der Vermieter übernimmt keine Haftung für Personenschäden. Die Be nutzung der Member-Räumlichkeiten und der Aussenbereiche erfolgen auf eigene Gefahr.
§ 15.6 Schadenersatzansprüche wegen eines allfälligen Ausfalls der technischen Systeme (Beleuchtung, Beschallung, Zu gangskontrolle, etc.) sind ausgeschlossen.
§ 16.1 Die vom Member eingelagerten Weine und Zigarren werden vom Vermieter nicht versichert. Der Umschlag, Transport und die Lagerung der Weine und Zigarren in den Tresoren/Keller bzw. Humidoren erfolgen auf eigenes Risiko des Members. Den Member eines Tresors/Kellers bzw. den Mieter eines Humidors wird empfohlen, ihrer eingelagerten Weine und Zigarren zu versichern.
§ 17.1 Die für die Abwicklung der Member- verträge und weiteren Dienstleistungen notwendigen Daten werden unter strikter Beachtung der geltenden Bestimmungen gespeichert. Alle Daten von Member werden vertraulich behandelt.
§17.2 Der Vermieter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen bei der Verwendung der Member- und Partnerkarten für das Öffnen der Tresore/Keller sowie der Member- Räumlichkeiten Zugangsdaten (ID der Karte, welche Rückschlüsse auf den Member zulässt, bzw. Mobiltelefonnummer, Zutritts zeit und Datum) zu erfassen und speichern. Mit Unterzeichnung des Membervertrags erklärt sich der Member ausdrücklich damit einverstanden.
§ 17.3 Der Vermieter ist berechtigt, aus Sicherheitsgründen (Sicherheit der Member und Gäste sowie zum Schutz der Weinlager und Räumlichkeiten inkl. Einrichtung) die Zugänge zu den Kellern/Tresoren bzw. Humidoren sowie die Member-Räumlich- keiten per Video zu überwachen. Der Ver mieter verpflichtet sich, das Bildmaterial sowie sämtliche weiteren Personendaten (d.h. alle Angaben, die sich auf eine be stimmte oder bestimmbare natürliche oder juristische Person beziehen) in Übereinstim mung mit dem geltenden Datenschutzrecht zu erheben und bearbeiten und ange- messene Sicherheitsmassnahmen vorzu nehmen, um diese vor unbefugtem Zugriff zu schützen. Insbesondere verpflichtet sich der Vermieter, das Bildmaterial sorgfältig und nur für die obengenannten Zwecke zu erheben und zu bearbeiten, es nicht zu veröffentlichen und nach 24 Stunden zu löschen. Mit Unterzeichnung des Member vertrags erklärt sich der Member aus- drücklich damit einverstanden.
§ 18.1 Die sogenannten my winetime Bene fits (z.B. Sonderkonditionen bei Koopera- tionspartner) unterliegen wechselnden Angeboten und sind nicht Bestandteil des Membervertrags. Auf diese Angebote besteht kein Anspruch.
§ 18.2 Der Member erklärt sein Einver ständnis, dass Anbietern der Zusatzdienst leistungen im Rahmen von bestehenden Partnerprogrammen auf Anfrage telefonisch die Kombination aus Namen und Tresor-/ Kellernummer für Legitimationszwecke bestätigt wird.
§ 18.3 Etwaige Veranstaltungen für Mem ber und deren Gäste sind keine Vertrags- leistung. Der Member hat demzufolge keinen Anspruch auf die Durchführung solcher Veranstaltungen oder auf die Teil nahme an solchen Veranstaltungen.
§ 19.1 Das Anbringen von Schildern, Logos, Namen und anderen Zeichen an den Türen der Fächer/Keller oder Humidoren, die durch den Member hergestellt oder geliefert werden, ist nicht gestattet.
Soweit in diesem Vertrag nichts anderes vereinbart ist, gelten die Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (Art. 253 ff. OR). Für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist der Ort der gemieteten Sache Gerichtsstand.
Die AGB’s sind gültig ab: 1. Januar 2024